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Garantien
1. Juwelier Bräuer – Garantie
Für alle bei uns gekauften Uhren, die mit der besonderen Juwelier Bräuer – Garantie bezeichnet sind, leisten wir eine 2-jährige Garantie ab Kaufdatum für folgende Fabrikationsfehler:
Mängel, die nach ordnungsgemäßer Feststellung durch unseren technischen Service auf Fabrikationsfehlern beruhen, werden kostenlos ersetzt. Ausgeschlossen von der Garantie sind Mängel, die aufgrund von Unfällen, unsachgemäßer Benutzung (Schlag, Stoß, Zertrümmerung) beruhen. Für die Inanspruchnahme von Garantieleistungen ist die Vorlage des Kaufbeleges erforderlich.
Der Garantiegeber ist:
Juwelier Bräuer
Jens Bräuer
Altmarkt 7
09468 Geyer
Diese Garantie besteht zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten des Verbrauchers aus § 437 BGB. Die Gewährleistungsansprüche bestehen uneingeschränkt fort und unabhängig davon, ob die Garantie in Anspruch genommen wird oder nicht.
2. Herstellergarantie
Der Hersteller gewährt zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung eine Garantie. Das ist ein zusätzlicher vertraglicher Anspruch, der neben den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen gilt. Diese gesetzlichen Bestimmungen werden hiervon nicht berührt. Der Garantiegeber ist in diesem Falle der Hersteller. Inhalt und Inanspruchnahme der Garantie ergeben sich aus der Garantieerklärung des Herstellers.
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